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SORGERECHT UND UMGANGSRECHT

Sie haben Fragen zum Familienrecht oder benötigen eine Beratung? Natascha Kunze ist Anwältin für Familienrecht in Köln und berät Sie kompetent und zuverlässig.

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Sorgerecht

Verheirateten Eltern steht grundsätzlich ein gemeinsames Sorgerecht zu. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist zunächst die Mutter alleine sorgeberechtigt. Die Eltern können jedoch jederzeit erklären, dass sie gemeinsam für das Kind sorgen möchten. Diese Erklärung kann schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden. Stimmt die Mutter dieser Sorgeerklärung nicht zu, kann der Vater beantragen, dass die elterliche Sorge beiden Elternteilen zugesprochen werden wird.

Entscheidungen des täglichen Lebens trifft der Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Entscheidungen der tatsächlichen Betreuung entscheidet der umgangsberechtigte Elternteil, solange sich das Kind bei ihm aufhält. Entscheidungen von erheblicher Bedeutung (z.B. religiöse Erziehung, Kindergarten- und Schulwahl, therapeutische Behandlung, Wohnaufenthalt des Kindes) müssen von Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht auch gemeinsam getroffen werden.

Die bestehende gemeinsame Sorge (Personensorge und Vermögenssorge) kann nur ganz oder teilweise beendet werden, wenn ein Elternteil einen Antrag beim Familiengericht stellt. Das Familiengericht wird dann prüfen, welche Sorgerechtsform dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

Umgangsrecht

Während das Sorgerecht regelt, wie die Lebensführung des Kindes oder der Kinder gestaltet wird, geht es beim Umgangsrecht darum, wer ein Recht auf Kontakt zum Kind hat. Neben den Eltern können auch Großeltern, Geschwistern oder anderen engen Bezugspersonen unter besonderen Umständen ein Regelungsbedürfnis haben.

Das Umgangsrecht der Eltern besteht völlig unabhängig vom gemeinsamen Sorgerecht. Kinder haben einen eigenen Anspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen. Dabei ist das Alter der Kinder, die Beziehung zu den Eltern, die Bedürfnisse und der Wille des Kindes unter Beachtung der emotionalen und kognitiven Faktoren sowie die realen Betreuungsmöglichkeiten samt der Wünsche der Eltern zu berücksichtigen.
Umgangsmodelle können vielfältig gestaltet werden.

Eine gute Lösung finden

Residenzmodell, Wechselmodell, paritätisches Wechselmodell, Nestmodell und Free Access sind alles verschiedene Modelle der Kinderbetreuung. Häufig ist es nach einer Trennung nicht leicht, eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten zufrieden sind. Wir helfen Ihnen, in der neuen Lebenssituation ein an den Kindern und Eltern orientiertes Umgangsmodell zu erarbeiten. Hierbei beachten wir unterschiedliche Lebensführungen genauso wie verschiedene Erziehungsziele der Eltern und die Entwicklungsbedürfnisse der Kinder.

Auch bei den Sonderfällen begleiteter Umgang und Umgangsausschluss unterstützen wir Sie ebenso wie bei Kontakten mit dem Jugendamt oder bei anstehenden familienpsychologischen Gutachten. 

Wir sind mit den Risiken für Kinder bei Sucht und psychischen Erkrankungen der Eltern genauso vertraut wie bei psychischen Störungen und Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen.

Für das bessere Verständnis eines gerichtlichen Verfahrens erläutern wir Ihnen die elementaren Verfahrensgrundsätze in Kindschaftssachen.