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ZUGEWINNAUSGLEICH UND VERMÖGENSAUSGLEICH

Sie haben Fragen zum Familienrecht oder benötigen eine Beratung? Natascha Kunze ist Anwältin für Familienrecht in Köln und berät Sie kompetent und zuverlässig.

Rufen Sie uns an: 0221 272348-0

Zugewinnausgleich

Ehepaare, die keine vertragliche Regelung getroffen haben, leben in der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass im Fall einer Scheidung das hinzugewonnene Vermögen beider Partner geteilt wird, um einen Ausgleich zu schaffen. Eine schwierige Frage ist jedoch oft: Was genau ist das hinzugewonnene Vermögen?

Um dies genau bestimmen zu können, muss klargestellt werden, welcher Partner wie viel Vermögen vor der Ehe hatte und wie viel er jetzt hat. Der Stichtag ist die Beendigung der Ehezeit, also das Zustellungsdatum des Scheidungsantrags.

Was ist der Zugewinn?

Wir helfen Ihnen gerne, eine Aufstellung Ihres für den Zugewinn relevanten Vermögens anzufertigen. Dazu benötigen wir genaue Angaben wie zum Beispiel den exakten Kontostand Ihrer Konten, bestehender Forderungen gegen Dritte, Immobilien, Forderungen aus Lebensversicherungen oder Angaben über Schulden.

Vermögensausgleich

Wir erläutern Ihnen, wie sich das Anfangs- und Endvermögen zusammensetzt. 

Vier Zeitpunkte sind dabei insgesamt wichtig:

  • Anfangsvermögen
  • Zeitpunkt der schenkweisen Übertragung oder Erbschaften während der Ehe
  • Vermögen zum Trennungszeitpunkt und
  • Endvermögen

Sie erhalten von uns Beispieltabellen, die Ihnen helfen sollen in Ruhe die einzelnen Vermögenspositionen aufzulisten. Wir erarbeiten mit Ihnen Verteidigungsstrategien gegen den Zugewinnausgleich.