Zuhören. Beraten. Verhandeln.

MEDIATION

Zur dauerhaften Streitbeilegung ist Mediation eines der erfolgreichsten Verfahren.

Vom anderen enttäuscht zu werden, auf welche Art und Weise auch immer, fühlt sich nie gut an. Ein Verharren der Konfliktparteien nach den erfolgten Verletzungen im passiven Erdulden belastet. Alternativ ist allerdings auch die Wut auf Dauer nicht erträglich. Die Mediation, die das Anerkennen des Gegenübers als Verhandlungspartner voraussetzt, kann ein Weg sein zu einer tragfähigen Lösungsfindung.

Bei der Mediation helfen wir Ihnen dabei, den Konflikt eigenverantwortlich, einvernehmlich und verbindlich mit den Beteiligten zu regeln. In unserer Kanzlei steht Ihnen Rechtsanwältin Natascha Kunze (unabhängige und ausgebildete Mediatorin, BAFM) zur Verfügung.

Wir bieten Mediation zum Beispiel zu folgenden Themen:

  • Trennung und Scheidung
  • Erbschaft, Unternehmensnachfolge
  • Interne und externe Konflikte in Unternehmen
  • Nachbarschaft

Sie suchen nach einem Verfahren zur Konfliktlösung, bei dem neue Wege gesucht werden anstatt einer gerichtlichen Auseinandersetzung?

Rufen Sie uns an 0221 272348-0.

Wieder miteinander ins Gespräch kommen

In einem Mediationsverfahren soll deutlich werden, wo die eigentlichen Probleme liegen. Dadurch werden emotionale Blockaden gelöst und die Beteiligten kommen wieder miteinander ins Gespräch. Im Durchschnitt dauert ein Mediationsverfahren vier bis zehn Sitzungen, in einem von den Beteiligten gewählten Rhythmus.

Grundregeln der Mediation

  • Freiwilligkeit
  • Vertraulichkeit
  • Eigenverantwortlichkeit der Konfliktpartner
  • Bereitschaft zur Fairness
  • Offenlegung aller Tatsachen

Nach diesen Grundregeln werden in den Sitzungen die regelungsbedürftigen Probleme und Streitpunkte aufgelistet und Punkt für Punkt bearbeitet. Der Mediator ist für das Verfahren verantwortlich, die Beteiligten sind für die Inhalte.

Selbstbestimmt tragfähige Lösungen finden

In der Mediation findet jeder der Beteiligten ausreichend Raum, um sich zu äußern und die eigenen Vorstellungen darzulegen. Ein Mediator ist strikt neutral, er beurteilt, wertet und richtet nicht. Er ist zur Vertraulichkeit verpflichtet. Die erarbeiteten Regelungen können kurz- und mittelfristig angelegt oder endgültig sein. Sie werden bei Bedarf notariell beurkundet. Das Mediationsverfahren eröffnet die Möglichkeit, selbstbestimmt tragfähige Regelungen zu treffen, mit denen die Beteiligten auch in Zukunft leben und arbeiten können.

Themen und Mediationsfelder

Mediation wird in vielen gesellschaftlichen Bereichen eingesetzt. Wir arbeiten auf folgenden Mediationsfeldern:

  • Bearbeitung von Trennungs- und Scheidungsfolgen
  • Erbschaftsangelegenheiten, Unternehmensnachfolger, insbesondere in Familienbetrieben
  • Interne und externe Konflikte in oder zwischen Unternehmern
  • Nachbarschaftskonflikte

Zwischen Mediation und Rechtsberatung muss klar getrennt werden. Bei dem Bedürfnis oder eventuell der Notwendigkeit einer begleiteten Rechtsberatung empfehlen wir, Beratungsanwälte einzuschalten, die außerhalb der Mediation stehen.

Kosten Mediation

Die Kosten, die durch Konflikte entstehen, können durch ein Mediationsverfahren verringert werden. Die Vermeidung gerichtlicher Verfahren spart zusätzlich Zeit und Geld. Bei der Mediation rechnen wir nach festen Stundensätzen ab, das Stundenhonorar beträgt 200,00 € zzgl. MwSt.